Brandenburg Was ein Hörgerät kostet, was die Krankenkasse zahlt und wo es Geräte ohne Aufzahlung gibt, Ort für Ort.
Nulltarif-Hörgeräte in Brandenburg: Kassenleistung und Fachgeschäfte
In Brandenburg gelten dieselben Kassenregeln wie überall: HNO-Verordnung, Festbetrag, 10 Euro Zuzahlung pro Ohr. Unterschiedlich sind die Wege zum nächsten Fachgeschäft und zur nächsten HNO-Praxis. Wählen Sie Ihren Landkreis, danach Ihren Ort: Dort stehen die Kosten, die Regeln und der Ablauf bis zum fertigen Hörgerät.
- Nur 10 Euro Zuzahlung je HörgerätGesetzlich versichert, mit Verordnung
- Festbetrag deckt das KassengerätDigital, mehrkanalig, mit Service
- Alle sechs Jahre ein neues GerätFolgeversorgung auf Kassenkosten
Nulltarif-Hörgeräte nach Landkreis in Brandenburg
- Brandenburg an der Havel (1)
- Cottbus (1)
- Frankfurt (Oder) (1)
- Landkreis Barnim (25)
- Landkreis Dahme-Spreewald (37)
- Landkreis Elbe-Elster (33)
- Landkreis Havelland (26)
- Landkreis Märkisch-Oderland (45)
- Landkreis Oberhavel (19)
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz (25)
- Landkreis Oder-Spree (37)
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin (23)
- Landkreis Potsdam-Mittelmark (38)
- Landkreis Prignitz (26)
- Landkreis Spree-Neiße (29)
- Landkreis Teltow-Fläming (16)
- Landkreis Uckermark (30)
- Potsdam (1)
Hörgeräteversorgung in Brandenburg: HNO-Praxen und Wartezeiten
In den Städten von Brandenburg liegen HNO-Praxis und Hörakustiker oft nur wenige Straßen auseinander. Auf dem Land sind die Wege länger und die Wartezeiten auf einen Facharzttermin manchmal mehrere Wochen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln einen Termin, wenn Sie selbst keinen bekommen.
An den Kassenregeln ändert der Wohnort nichts: Der Festbetrag ist bundesweit derselbe, die Zuzahlung auch. Unterschiede gibt es bei Verträgen einzelner Kassen mit Hörakustikern, etwa bei Pauschalen oder beim verkürzten Versorgungsweg. Fragen Sie im Fachgeschäft in Brandenburg, welche Regeln für Ihre Kasse gelten.
Beihilfe von Brandenburg: was Landesbeamte wissen sollten
Für Landesbeamte gilt nicht die Bundesbeihilfe, sondern die Beihilfeverordnung des Landes. Höchstbeträge für Hörgeräte, Fristen bis zum nächsten Gerät und die Erstattung von Batterien sind dort eigens geregelt und weichen vom Bund ab.
Lassen Sie sich vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der Beihilfestelle von Brandenburg, welcher Betrag beihilfefähig ist. Den Rest trägt die Restkostenversicherung. Ein Gerät der Nulltarif-Klasse bleibt fast immer unter allen Grenzen und damit ohne Eigenanteil.
Hörgeräte ohne Aufzahlung in den Städten von Brandenburg
- Hörgeräte Nulltarif in Potsdam
- Hörgeräte Nulltarif in Cottbus
- Hörgeräte Nulltarif in Brandenburg an der Havel
- Hörgeräte Nulltarif in Frankfurt (Oder)
- Hörgeräte Nulltarif in Oranienburg
- Hörgeräte Nulltarif in Falkensee
- Hörgeräte Nulltarif in Bernau bei Berlin
- Hörgeräte Nulltarif in Eberswalde
- Hörgeräte Nulltarif in Königs Wusterhausen
- Hörgeräte Nulltarif in Schwedt/Oder
- Hörgeräte Nulltarif in Fürstenwalde/Spree
- Hörgeräte Nulltarif in Neuruppin
- Hörgeräte Nulltarif in Ludwigsfelde
- Hörgeräte Nulltarif in Blankenfelde-Mahlow
- Hörgeräte Nulltarif in Strausberg
- Hörgeräte Nulltarif in Teltow
- Hörgeräte Nulltarif in Werder (Havel)
- Hörgeräte Nulltarif in Hohen Neuendorf
- Hörgeräte Nulltarif in Hennigsdorf
- Hörgeräte Nulltarif in Rathenow
- Hörgeräte Nulltarif in Eisenhüttenstadt
- Hörgeräte Nulltarif in Wandlitz
- Hörgeräte Nulltarif in Senftenberg
- Hörgeräte Nulltarif in Zossen
- Hörgeräte Nulltarif in Panketal
- Hörgeräte Nulltarif in Spremberg
- Hörgeräte Nulltarif in Luckenwalde
- Hörgeräte Nulltarif in Nauen
- Hörgeräte Nulltarif in Kleinmachnow
- Hörgeräte Nulltarif in Neuenhagen bei Berlin
- Hörgeräte Nulltarif in Schönefeld
- Hörgeräte Nulltarif in Prenzlau
- Hörgeräte Nulltarif in Hoppegarten
- Hörgeräte Nulltarif in Forst (Lausitz)
- Hörgeräte Nulltarif in Wittenberge
- Hörgeräte Nulltarif in Stahnsdorf
- Hörgeräte Nulltarif in Rüdersdorf bei Berlin
- Hörgeräte Nulltarif in Guben
- Hörgeräte Nulltarif in Lübbenau/Spreewald
- Hörgeräte Nulltarif in Templin
Hörgeräte, bei denen nur die Zuzahlung bleibt
Mit HNO-Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Kassengerät mit Anpassung und sechs Jahren Service. Sie zahlen 10 Euro pro Ohr, testen vorher kostenlos und entscheiden erst nach dem Probetragen.
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