Hörgeräte ohne Aufzahlung: was die Krankenkasse übernimmt und wo es sie gibt
Ein Hörgerät muss nicht Tausende kosten. Mit einer Verordnung vom HNO-Arzt zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein vollwertiges Kassengerät, Ihnen bleiben 10 Euro Zuzahlung pro Ohr. Diese Website erklärt Festbetrag, Eigenanteil, Folgeversorgung und die Regeln für Privatversicherte und Beihilfe, für jedes Bundesland, jeden Landkreis und jeden Ort, und führt Sie zum Nulltarif-Angebot von KIND.
- Nur 10 Euro Zuzahlung je HörgerätGesetzlich versichert, mit Verordnung
- Festbetrag deckt das KassengerätDigital, mehrkanalig, mit Service
- Alle sechs Jahre ein neues GerätFolgeversorgung auf Kassenkosten
Nulltarif-Hörgeräte nach Bundesland
- Baden-Württemberg (1.101)
- Bayern (2.056)
- Berlin (1)
- Brandenburg (413)
- Bremen (2)
- Hamburg (1)
- Hessen (421)
- Mecklenburg-Vorpommern (724)
- Niedersachsen (939)
- Nordrhein-Westfalen (396)
- Rheinland-Pfalz (2.301)
- Saarland (52)
- Sachsen (418)
- Sachsen-Anhalt (218)
- Schleswig-Holstein (1.104)
- Thüringen (605)
Nulltarif beim Hörgerät: was das genau bedeutet
Nulltarif heißt: Das Gerät kostet nicht mehr, als die Krankenkasse dafür zahlt. Die Kasse überweist dem Hörakustiker einen Festbetrag, der Gerät, Ohrpassstück, Anpassung und sechs Jahre Service abdeckt. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät.
Jeder Hörakustiker mit Kassenvertrag muss mindestens ein solches Gerät anbieten, und große Ketten werben ausdrücklich damit. Voraussetzung ist eine Verordnung vom HNO-Arzt und ein Hörverlust, der die Kriterien der Kasse erfüllt. Die Geräte sind digital, mehrkanalig und im Alltag für die meisten Träger völlig ausreichend.
Wann ein Hörgerät doch Geld kostet
Wer ein Modell über dem Festbetrag wählt, zahlt die Differenz: in der Mittelklasse 300 bis 1.200 Euro pro Ohr, in der Oberklasse 1.500 bis 3.500 Euro. Dafür gibt es mehr Komfort im Lärm, Akku, Bluetooth und automatische Programme. Vorher unterschreiben Sie eine Mehrkostenerklärung.
Dazu kommen laufende Kosten: Batterien zahlen Erwachsene selbst, 50 bis 100 Euro im Jahr. Wer ohne Verordnung kauft, zahlt den vollen Preis. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte haben eigene Regeln, die zu diesen Gruppen gehörenden Seiten erklären, wie viel dort erstattet wird.
Vom Bundesland bis zum Ort: wie diese Website aufgebaut ist
Wählen Sie Ihr Bundesland, dann Ihren Landkreis und Ihren Ort. Jede Ortsseite erklärt Kosten, Kassenregeln und den Ablauf vom HNO-Rezept bis zum fertigen Gerät. Zu jedem Thema, vom Rezept bis zur Beihilfe, gibt es für jeden Ort eine eigene Seite.
Diese Website verkauft selbst keine Hörgeräte. Wer ein Gerät zum Nulltarif ausprobieren möchte, gelangt über die Links zum Angebot von KIND: Dort buchen Sie einen kostenlosen Hörtest in einer der über 600 Filialen und tragen das aufzahlungsfreie Gerät vor der Entscheidung zur Probe.
Kosten, Zuschüsse und Kassenleistung: alle Themen
- Hörgeräte ohne Zuzahlung
- Hörgeräte auf Rezept
- Hörgeräte mit Kassenzuschuss
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- Nulltarif-Hörgeräte für Senioren
- Hörgeräte mit HNO-Verordnung
- Hörgeräte-Preise
- Hörgeräte auf Raten
- Hörgeräte-Folgeversorgung
- Hörgeräte für Privatversicherte
- Hörgeräte für Beihilfeberechtigte
- Kassenhörgeräte
- Günstige Hörgeräte
Zu jedem Thema gibt es für jeden Ort eine eigene Seite mit Kosten, Kassenregeln und dem Weg zum Hörgerät: zuerst das Bundesland wählen.
Häufige Fragen zu Nulltarif-Hörgeräten
Sind Nulltarif-Hörgeräte wirklich kostenlos?
Fast: Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Euro Zuzahlung pro Gerät, wer von Zuzahlungen befreit ist oder unter 18 Jahre alt, zahlt nichts. Die Batterien kaufen Erwachsene selbst. Alles andere, Anpassung und sechs Jahre Service eingeschlossen, deckt der Festbetrag.
Sind Nulltarif-Hörgeräte schlechter als teure Geräte?
Sie haben weniger Komfortfunktionen, hören aber im Alltag gut. Unterschiede merkt man vor allem in lauten Umgebungen mit vielen Sprechern. Ob Ihnen das den Aufpreis wert ist, zeigt der Vergleichstest, den jeder Hörakustiker anbieten muss.
Wo bekomme ich ein Hörgerät zum Nulltarif?
Bei jedem Hörakustiker, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist, also bei fast allen. Große Ketten mit vielen Filialen bieten den Nulltarif ausdrücklich an. Sie brauchen dafür nur die Verordnung vom HNO-Arzt.
Hörgeräte, bei denen nur die Zuzahlung bleibt
Mit HNO-Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Kassengerät mit Anpassung und sechs Jahren Service. Sie zahlen 10 Euro pro Ohr, testen vorher kostenlos und entscheiden erst nach dem Probetragen.
- ✓ Festbetrag der Kasse deckt das Gerät
- ✓ Anpassung und Nachsorge inklusive
- ✓ Über 600 Filialen in Deutschland