Saarland Was ein Hörgerät kostet, was die Krankenkasse zahlt und wo es Geräte ohne Aufzahlung gibt, Ort für Ort.

Nulltarif-Hörgeräte im Saarland: Kassenleistung und Fachgeschäfte

Im Saarland gelten dieselben Kassenregeln wie überall: HNO-Verordnung, Festbetrag, 10 Euro Zuzahlung pro Ohr. Unterschiedlich sind die Wege zum nächsten Fachgeschäft und zur nächsten HNO-Praxis. Wählen Sie Ihren Landkreis, danach Ihren Ort: Dort stehen die Kosten, die Regeln und der Ablauf bis zum fertigen Hörgerät.

  • Nur 10 Euro Zuzahlung je HörgerätGesetzlich versichert, mit Verordnung
  • Festbetrag deckt das KassengerätDigital, mehrkanalig, mit Service
  • Alle sechs Jahre ein neues GerätFolgeversorgung auf Kassenkosten

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Nulltarif-Hörgeräte nach Landkreis im Saarland

Hörgeräteversorgung im Saarland: HNO-Praxen und Wartezeiten

In den Städten vom Saarland liegen HNO-Praxis und Hörakustiker oft nur wenige Straßen auseinander. Auf dem Land sind die Wege länger und die Wartezeiten auf einen Facharzttermin manchmal mehrere Wochen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln einen Termin, wenn Sie selbst keinen bekommen.

An den Kassenregeln ändert der Wohnort nichts: Der Festbetrag ist bundesweit derselbe, die Zuzahlung auch. Unterschiede gibt es bei Verträgen einzelner Kassen mit Hörakustikern, etwa bei Pauschalen oder beim verkürzten Versorgungsweg. Fragen Sie im Fachgeschäft im Saarland, welche Regeln für Ihre Kasse gelten.

Beihilfe vom Saarland: was Landesbeamte wissen sollten

Für Landesbeamte gilt nicht die Bundesbeihilfe, sondern die Beihilfeverordnung des Landes. Höchstbeträge für Hörgeräte, Fristen bis zum nächsten Gerät und die Erstattung von Batterien sind dort eigens geregelt und weichen vom Bund ab.

Lassen Sie sich vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der Beihilfestelle vom Saarland, welcher Betrag beihilfefähig ist. Den Rest trägt die Restkostenversicherung. Ein Gerät der Nulltarif-Klasse bleibt fast immer unter allen Grenzen und damit ohne Eigenanteil.

Hörgeräte ohne Aufzahlung in den Städten vom Saarland

Hörgeräte, bei denen nur die Zuzahlung bleibt

Mit HNO-Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Kassengerät mit Anpassung und sechs Jahren Service. Sie zahlen 10 Euro pro Ohr, testen vorher kostenlos und entscheiden erst nach dem Probetragen.

  • ✓ Festbetrag der Kasse deckt das Gerät
  • ✓ Anpassung und Nachsorge inklusive
  • ✓ Über 600 Filialen in Deutschland
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Nulltarif bei KIND