Thüringen Was ein Hörgerät kostet, was die Krankenkasse zahlt und wo es Geräte ohne Aufzahlung gibt, Ort für Ort.
Nulltarif-Hörgeräte in Thüringen: Kassenleistung und Fachgeschäfte
In Thüringen gelten dieselben Kassenregeln wie überall: HNO-Verordnung, Festbetrag, 10 Euro Zuzahlung pro Ohr. Unterschiedlich sind die Wege zum nächsten Fachgeschäft und zur nächsten HNO-Praxis. Wählen Sie Ihren Landkreis, danach Ihren Ort: Dort stehen die Kosten, die Regeln und der Ablauf bis zum fertigen Hörgerät.
- Nur 10 Euro Zuzahlung je HörgerätGesetzlich versichert, mit Verordnung
- Festbetrag deckt das KassengerätDigital, mehrkanalig, mit Service
- Alle sechs Jahre ein neues GerätFolgeversorgung auf Kassenkosten
Nulltarif-Hörgeräte nach Landkreis in Thüringen
- Altenburger Land (30)
- Erfurt (1)
- Gera (1)
- Ilm-Kreis (16)
- Jena (1)
- Kyffhäuserkreis (28)
- Landkreis Eichsfeld (56)
- Landkreis Gotha (29)
- Landkreis Greiz (42)
- Landkreis Hildburghausen (32)
- Landkreis Nordhausen (15)
- Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (26)
- Landkreis Schmalkalden-Meiningen (38)
- Landkreis Sonneberg (8)
- Landkreis Sömmerda (37)
- Saale-Holzland-Kreis (91)
- Saale-Orla-Kreis (59)
- Suhl (1)
- Unstrut-Hainich-Kreis (25)
- Wartburgkreis (30)
- Weimar (1)
- Weimarer Land (38)
Hörgeräteversorgung in Thüringen: HNO-Praxen und Wartezeiten
In den Städten von Thüringen liegen HNO-Praxis und Hörakustiker oft nur wenige Straßen auseinander. Auf dem Land sind die Wege länger und die Wartezeiten auf einen Facharzttermin manchmal mehrere Wochen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln einen Termin, wenn Sie selbst keinen bekommen.
An den Kassenregeln ändert der Wohnort nichts: Der Festbetrag ist bundesweit derselbe, die Zuzahlung auch. Unterschiede gibt es bei Verträgen einzelner Kassen mit Hörakustikern, etwa bei Pauschalen oder beim verkürzten Versorgungsweg. Fragen Sie im Fachgeschäft in Thüringen, welche Regeln für Ihre Kasse gelten.
Beihilfe von Thüringen: was Landesbeamte wissen sollten
Für Landesbeamte gilt nicht die Bundesbeihilfe, sondern die Beihilfeverordnung des Landes. Höchstbeträge für Hörgeräte, Fristen bis zum nächsten Gerät und die Erstattung von Batterien sind dort eigens geregelt und weichen vom Bund ab.
Lassen Sie sich vor dem Kauf einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der Beihilfestelle von Thüringen, welcher Betrag beihilfefähig ist. Den Rest trägt die Restkostenversicherung. Ein Gerät der Nulltarif-Klasse bleibt fast immer unter allen Grenzen und damit ohne Eigenanteil.
Hörgeräte ohne Aufzahlung in den Städten von Thüringen
- Hörgeräte Nulltarif in Erfurt
- Hörgeräte Nulltarif in Jena
- Hörgeräte Nulltarif in Gera
- Hörgeräte Nulltarif in Weimar
- Hörgeräte Nulltarif in Gotha
- Hörgeräte Nulltarif in Nordhausen
- Hörgeräte Nulltarif in Eisenach
- Hörgeräte Nulltarif in Ilmenau
- Hörgeräte Nulltarif in Mühlhausen/Thüringen
- Hörgeräte Nulltarif in Suhl
- Hörgeräte Nulltarif in Altenburg
- Hörgeräte Nulltarif in Saalfeld/Saale
- Hörgeräte Nulltarif in Arnstadt
- Hörgeräte Nulltarif in Meiningen
- Hörgeräte Nulltarif in Rudolstadt
- Hörgeräte Nulltarif in Sonneberg
- Hörgeräte Nulltarif in Apolda
- Hörgeräte Nulltarif in Bad Salzungen
- Hörgeräte Nulltarif in Sondershausen
- Hörgeräte Nulltarif in Leinefelde-Worbis
- Hörgeräte Nulltarif in Greiz
- Hörgeräte Nulltarif in Schmalkalden
- Hörgeräte Nulltarif in Sömmerda
- Hörgeräte Nulltarif in Heilbad Heiligenstadt
- Hörgeräte Nulltarif in Bad Langensalza
- Hörgeräte Nulltarif in Zeulenroda-Triebes
- Hörgeräte Nulltarif in Schmölln
- Hörgeräte Nulltarif in Waltershausen
- Hörgeräte Nulltarif in Stadt Dingelstädt
- Hörgeräte Nulltarif in Zella-Mehlis
- Hörgeräte Nulltarif in Pößneck
- Hörgeräte Nulltarif in Hildburghausen
- Hörgeräte Nulltarif in Eisenberg
- Hörgeräte Nulltarif in Schleusingen
- Hörgeräte Nulltarif in Meuselwitz
- Hörgeräte Nulltarif in Ohrdruf
- Hörgeräte Nulltarif in Stadt Bleicherode
- Hörgeräte Nulltarif in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
- Hörgeräte Nulltarif in Steinbach-Hallenberg
- Hörgeräte Nulltarif in Gerstungen
Hörgeräte, bei denen nur die Zuzahlung bleibt
Mit HNO-Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Kassengerät mit Anpassung und sechs Jahren Service. Sie zahlen 10 Euro pro Ohr, testen vorher kostenlos und entscheiden erst nach dem Probetragen.
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